In der mündlichen Prüfung zum zweiten Staatsexamen in Hessen kamen unter anderem folgende Themen dran:
Zivilrecht
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung mit einem Ausflug ins VVG.
Neben der Dogmatik des § 812 I 1 Alt. 1 zu schildern, galt es in der Prüfung unbekannte Normen im VVG zu finden und zu erläutern.
Öffentliches Recht
Hochschulrecht
Dabei handelt es sich sicherlich nicht um eines der klassischen Themen, sondern wurde wohl deshalb geprüft, weil die Richterin am VG in der Kammer sitzt, die auch für Hochschulrecht zuständig ist.
Die Prüfung zeigte: die mündliche Prüfung soll eine Verständnisprüfung sein. Daher werden auch gerne mal unbekannte Themenbereiche abgeprüft, die zeigen sollen, ob der Prüfling systematisch vorgehen kann, die Grundbegriffe und Methoden beherrscht.
Aber keine Sorge, im Strafrecht und in einer anderen Prüfung im Zivilrecht wurden auch „Klassiker“ geprüft:
Zivilrecht
Der Jungbullenfall
Dieser dürfte den meisten Studenten aus dem „Großen Schein“ im Zivilrecht noch bekannt sein, im 2. Examen erwartet man den eher weniger.
Strafrecht
Eine „Tour“ durch die StPO anhand folgenden bekannten Fällchen: Frau A erscheint in angetrunkenem Zustand auf dem Polizeirevier, zu dem sie mit ihrem Auto gefahren ist. Dort berichtet sie dem Polizeianwärter P, dass sie von ihrem Mann geschlagen wurde. Was ist zu veranlassen?
Bist du fit in der StPO? Mit dem Kurs von BMR bei Lecturio wirst du es.
Zivilrecht
Zu guter letzt wurde in einer anderen mündlichen Prüfung in Hessen ein sehr aktuelles Thema geprüft: Der Nutzungsausfallersatz bei Telefon, Fax und Internet.
– vgl. dazu Jaeger, NJW 2013, 1031.
|